Aktenzeichen 2 AZR 194/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2023:280223.U.2AZR194.22.0
RCN:
RCNQXSSWGJ74ZD4YW9

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 28.02.2023

Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat - Kenntnis des Gremiums von den richtigen Daten

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