Aktenzeichen X K 7/14

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RCNQWX6LFX7BF7KG7Z

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 02.12.2015

Entschädigungsklage; Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe - Vermutungsregel bei der Beurteilung der Angemessenheit der Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens

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