Aktenzeichen 1 C 29/22, 1 C 29/22 (1 C 43/20)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2022:111022B1C29.22.0
RCN:
RCNQVYMC7CHSDGGF9C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 11.10.2022

Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung; unzulässiger Asylantrag

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