Aktenzeichen IV R 25/08

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RCN:
RCNQVRMWHBMYZJ766B

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 17.03.2010

Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich - Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen - Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung

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