Markenbeschwerdeverfahren – "Radio Erzgebirge - Wir lieben das Erzgebirge" – Beschwerdegebühr ist pauschale Verfahrensgebühr – Gebühr verfällt mit Einlegung der Beschwerde - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr bei Rücknahme der Beschwerde
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