Aktenzeichen 10 ZB 16.901

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQTL3N552RCQQF9Y

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VGH München: Entscheidung vom 01.09.2016

Ausweisungsverfügung wegen Gefahr der Begehung weiterer Straftaten nach Haftentlassung

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