Aktenzeichen 22 AS 23.40025

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RCN:
RCNQTK29S96LW6LUVQ

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VGH München: Entscheidung vom 07.09.2023

keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts oder des Verwaltungsgerichtshofs (Oberverwaltungsgerichts) für Klagen und Anträge in Bezug auf vorzeitige Besitzeinweisungen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen anlässlich von Planfeststellungen nach § 5 Abs. 1 VerkPBG bzw. § 18e Abs. 1 Nr. 1 AEG (Abgrenzung zu BayVGH, B.v. 19.6.2023 – 22 AS 23.40016, 22 A 23.40015)

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