Aktenzeichen IX R 68/06

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.03.2011

(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002)

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