Aktenzeichen V ZB 78/10

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RCNQQC4L9Z42FYTABH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.10.2010

Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft; von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch als Variante des förmlichen Asylantrages

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