Aktenzeichen 3 StR 340/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.08.2014

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewertungseinheit bei funktioneller Verknüpfung mehrerer selbstständiger Verkaufs- und Absatzaktivitäten; Konkurrenzverhältnisse

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