Aktenzeichen 2 StR 29/13

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RCNQPM56RRY62EPYCA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.05.2013

Strafverfahren: Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Aufhebung eines alleinigen Maßregelausspruchs; Verhängung von Freiheitsstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung

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