Aktenzeichen Au 7 S 18.936

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RCNQPC77VP96G5GDAY

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VG Augsburg: Entscheidung vom 04.07.2018

Anforderungen an eine rechtmäßige Gutachtensanordnung bei bekannten Tatsachen

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Verwaltungsgericht Augsburg: Beschluss vom 04.07.2018

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