Aktenzeichen 12 KLs 504 Js 1820/21

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RCNQP34ZTTRYBAMXLF

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 28.03.2024

Freistellungsbescheinigung, Ausscheiden eines Gesellschafters, Gesellschafterbestand, Scheingesellschafter, Ausscheidender Gesellschafter, Sozialversicherungsrechtliche, Gesellschafterversammlung, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Haftpflichtversicherung, Beschäftigungsverhältnis, persönlich haftender Gesellschafter, Gesellschaftsanteil, Gesellschaftsvertrag, Austritt eines Gesellschafters, Persönliche Abhängigkeit, Pflichtwidriges Unterlassen, Austritt von Gesellschaftern, Gesellschafterstellung, Unfallversicherung, Privatwirtschaftlichkeit

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