Aktenzeichen 1 BvQ 29/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200408.1bvq002920
RCN:
RCNQMFKRJ8ZZPP5UXJ

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 09.04.2020

Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem § 1 Abs 1 Nr 3 BayIfSMV (juris: CoronaVV BY 2) zwecks Durchführung einer Versammlung - Folgenabwägung

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