Aktenzeichen B 5 K 15.328

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RCNQMBKQMPJRWU4E87

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VG Bayreuth: Urteil vom 28.06.2016

Dienstrechtsreform in Bayern zum 1.1.2011: Überleitungsregelung in Art. 106 Abs. 1 S. 2 BayBesG ist rechtmäßig

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