Strafverfahren mit Bezug zum NATO-Truppenstatut: Zuständigkeit deutscher Gerichte für im Inland begangene Straftaten des Ehepartners eines nach Deutschland entsandten Angehörigen der US-Streitkräfte; Ausschlusses der Öffentlichkeit einschließlich der Vertreter des Entsendestaates in der Hauptverhandlung
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