Bundessozialgericht: Beschluss vom 27.02.2020
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entscheidung über die Nichtzulassung der Sprungrevision im Urteil - fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - erneuter Antrag auf Zulassung der Sprungrevision unmittelbar nach Zustellung des Urteils - Ablehnung durch das Sozialgericht ohne Hinweis auf die alleinige Statthaftigkeit der Berufung