Aktenzeichen IV R 3/12

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RCNQKTVKUH59RD9XRB

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 26.03.2015

(Ermittlung des nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG in den Gewerbeertrag einzubeziehenden Veräußerungsgewinns ohne Berücksichtigung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG)

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