Aktenzeichen 7 AZR 946/08

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RCN:
RCNQHYYF2THJ5HHPP8

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 02.06.2010

(Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Fremdpersonal in Schulen)

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