Aktenzeichen IX ZB 254/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.04.2011

Insolvenzeröffnungsverfahren: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners im Zusammenhang mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten; Umfang der Prüfung der Stundungsvoraussetzungen

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