Aktenzeichen 12 Qs 49/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQHCPQGSH9Z27TC4

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 07.11.2022

Beschwerde, Arzt, Verteidiger, Durchsuchungsbeschluss, Vollziehung, Scheidung, Staatsanwaltschaft, Berufung, Ermittlungsrichter, Beschwerdeverfahren, Arzneimittel, Herausgabe, verwerfen, Anordnung, weitere Beschwerde, keinen Erfolg, rechtliche Beurteilung

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