Aktenzeichen 12 Qs 5/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQGHB69AT65T6ZG6

Verknüpfte Entscheidungen

LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 08.02.2022

Beschwerde, Beiordnung, Staatsanwaltschaft, Antragstellung, Strafbefehl, Strafe, Zweifel, Wert, verwerfen, Erlass, Pflichtverteidigerbeiordnung, Voraussetzungen, Schriftverkehr, Akte, sofortige Beschwerde

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.