Aktenzeichen 3 StR 627/14

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RCN:
RCNQG45JWZ52S4A6DQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.04.2015

Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande: Abgrenzung der selbstständigen Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten von dem Bandenhandel

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