Aktenzeichen IV ZR 40/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.11.2011

Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Umfang der Anfechtung; Gehörsverstoß bei übergangenem Antrag auf Vernehmung von Zeugen

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