Aktenzeichen 1 StR 28/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:290518B1STR28.18.2
RCN:
RCNQF8PTWVV8MZKT8C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.05.2018

Unmittelbares Ansetzen zum Versuch einer Straftat: Begründung der Strafbarkeit durch eine der Tatbestandsverwirklichung vorgelagerte Handlung

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