Aktenzeichen 21 W (pat) 328/06

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RCN:
RCNQEGQLVCXTM33T7X

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 08.07.2010

Patenteinspruchsverfahren – "Chirurgisches Krallenschneidwerkzeug" -auf widerrechtliche Entnahme gestützter Einspruch - Patent wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen - Einsprechenden hat Rechtsschutzbedürfnis für rückwirkenden Widerruf des Patents - ein solcher Widerruf eröffnet die Möglichkeit einer prioritätserhaltenden Nachanmeldung

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