Aktenzeichen 1 C 21/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:210818U1C21.17.0
RCN:
RCNQEAUW6JV8EBZXTY

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 21.08.2018

Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebung

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