Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 24.10.2022
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zwar Bedenken hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs, aber jedenfalls kein Beruhen auf dem Gehörsverstoß
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