Aktenzeichen 6 StR 317/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:100321U6STR317.20.0
RCN:
RCNQE4VT6SKG2NR24B

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.03.2021

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

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