Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung, Baueinstellung, Errichtung einer Einfriedung sowie Vornahme von Abgrabungen mit Stützmauern, Verfahrensfreiheit (verneint), nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung, tatsächlicher vollständiger Abschluss der Arbeiten
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