Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 21.03.2023
Abgrenzung eines erneuten Erlasses einer Veränderungssperre (§ 17 Abs. 3 BauGB) von dem Erlass einer neuen, geänderten Veränderungssperre (§§ 16, 17 Abs. 1 BauGB)
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