Aktenzeichen RO 7 S 17.1937

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQCWMK4GBLL8R3B6

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VG Regensburg: Entscheidung vom 07.12.2017

Keine Beachtung des Abstandsflächenrechts im Rahmen des Einfügungsgebots und dem daraus folgenden Rücksichtnahmegebot

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