Markenbeschwerdeverfahren – "Kulinarischer Stern 2017 (Wort-Bildmarke)/stern (Wort-Bildmarke)" – teilweise Warenähnlichkeit, teilweise identische Waren – keine klangliche, schriftbildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr – kein gedankliches Inverbindungbringen – kein Bekanntheitsschutz für die Widerspruchsmarke
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