Aktenzeichen XI ZR 373/08

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RCNQBD9AN9DRK5WQ6B

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.05.2011

Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer Klausel über die Geltung des Vertrages für Ansprüche gegen Erfüllungsgehilfen; Haftung eines ausländischen Brokers bei Teilnahme an einem durch einen Terminoptionsvermittler vermittelten sittenwidrigen Geschäftsmodell

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