Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 23.01.2019
Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
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