Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung trotz klärungsbedürftiger Rechtsfrage (hier: Anrechnung vorgerichtlicher Tätigkeit eines Inkassounternehmens auf Verfahrensgebühr des beauftragten Rechtsanwalts <§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 ZPO>) verstößt gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Gegenstandswertfestsetzung
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