Aktenzeichen 5 StR 102/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:140421U5STR102.20.0
RCN:
RCNQ8V8HB68SAHDEHK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.04.2021

Strafverurteilung wegen Computerbetrugs u.a.: Voraussetzungen von Bandentat und -abrede

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