Antrag auf einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung (W 3 Professur), Religionslehrerin im Kirchendienst, gesetzliche Einstellungsvoraussetzungen, Sollvorschrift, Ausnahme, Lehramtsbefähigung, dreijährige Tätigkeit an einer Schule oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtung
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