Aktenzeichen 1 StR 407/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:101019B1STR407.19.0
RCN:
RCNQ82RHH64ME2LMDJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.10.2019

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Bezahlung von Rauschgift aus einer vorhergehenden Lieferung

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