Aktenzeichen AN 15 K 23.1634

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RCN:
RCNQ76K6QA9SVCPFDS

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VG Ansbach: Urteil vom 29.01.2024

Widerruf, Rückforderung und Erstattungsfestsetzung, Unerreichbarkeit des mit einer Förderung verfolgten Zwecks, Interpretationshoheit eines Zuwendungsgebers, Überwindung eines Liquiditätsengpasses

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