Aktenzeichen AN 17 S 22.50132

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQ6WUMT6BX7UUAT4

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VG Ansbach: Entscheidung vom 31.05.2022

Abschiebungsanordnung nach Spanien, keine systemischen Mängel, Zuständigkeit nach Art. 12 Dublin III-VO nach Annullation eines Visums nach erfolgter Einreise, Orthopädische Problem/Geh-Behinderung steht Überstellung nach Spanien nicht entgegen

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