Aktenzeichen AN 9 E 24.82

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RCN:
RCNQ6S63M5Y4FRGA8J

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VG Ansbach: Entscheidung vom 19.02.2024

Abgrenzung § 123 VwGO zu § 80 Abs. 5 VwGO bei bauaufsichtlichen Maßnahmen, Fehlende Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches, Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung auf „null“ (verneint), Akute Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Baumes (verneint), Vorrang des zivilgerichtlichen Schutzes; Subsidiarität der Gefahrenabwehr

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