Aktenzeichen 14 BV 14.1943

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ECLI:
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RCN:
RCNQ64PGWFLQ5DXF9Y

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VGH München: Urteil vom 12.02.2016

Kein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht bei Ausschluss der Beihilfefähigkeit für nicht verschreibungsfähige Arzneimittel

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