Aktenzeichen IV R 10/11

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQ5ZPLSNMNVTG4A5

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 26.06.2014

Keine gewerbesteuerliche Kürzung des Gewinns aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen während der Gewinnermittlung nach der Tonnage

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