Aktenzeichen AN 14 E 21.00581

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RCN:
RCNQ5ZAVT6MTJ4MRMR

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VG Ansbach: Entscheidung vom 18.11.2021

Veröffentlichung von Hygieneverstößen, Neufassung des § 12 LFGB, Notwendigkeit einer Begründung der erwarteten Bußgeldhöhe (im konkreten Fall verneint)

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