Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren bei Verweigerung der Kommunikation beim erstinstanzlichen Anhörungstermin; Erforderlichkeit einer Betreuung bei fehlender Kooperationsbereitschaft des Betroffenen; Vorlage einer Vollmacht im Rechtsbeschwerdeverfahren als neues tatsächliches Vorbringen
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