(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigung - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Sonderbeziehung: Ehefrau - vollschichtige Beschäftigung als Hilfskraft in Gaststätte des Ehemanns - keine "Obergrenze" der Mitarbeit - Verfassungsrecht - Schutz von Ehe und Familie - keine Schlechterstellung von Ehepartnern)
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