Aktenzeichen Au 4 K 22.1816

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQ4QJ6P4JPY7R996

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VG Augsburg: Urteil vom 12.01.2023

Baurecht, Vorbescheid, Nachbarklage, Drittschutz, Gebietsprägungserhaltungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme, Einsichtnahmemöglichkeiten, Verkehrserschließung

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