Aktenzeichen 5 StR 243/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:080222B5STR243.21.1
RCN:
RCNQ4AA24SGV54B3GW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.02.2022

Hauptverhandlung in Strafsachen: Anforderungen an eine Anordnung des Selbstleseverfahrens und die Bezeichnung der erfassten Urkunden

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