Aktenzeichen 9 ZB 15.1989

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RCN:
RCNQ3Z6Y6WWL9FR9BG

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VGH München: Entscheidung vom 18.08.2017

Vorbeugende Nutzungsuntersagung im Hinblick auf Umbaumaßnahmen zwecks Nutzung einer Doppelhaushälfte als Beherbungsbetrieb

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